Impressum
SAT GmbH
Steuerungs & Automatisierungs Technik GmbH
Vorderfreundorfer Straße 22
D-94143 Grainet
Tel.: +49 8585 96999-40
Fax: +49 8585 96999-44
eMail: info@sat-technic.com
Web: www.sat-technic.com
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer
Thomas Lenz
Inhaltlich verantwortlich gemäß §10 Absatz 3 MDSTV
Thomas Lenz
Handelsregister Abteilung B Nr. 3281
Registergericht Passau
St. Nr. 153/137/10 111
Haftungsausschluss
Alle gezeigten Bilder sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht kopiert, auf die Festplatte gespeichert oder ausgedruckt werden. Jede Zuwiderhandlung ist nach dem Urheberrechtsgesetz strafbar.
Jedoch kann keine Garantie dafür übernommen werden, dass alle Angaben zu jeder Zeit vollständig, richtig und in letzter Aktualität dargestellt sind. Dies gilt insbesondere für alle Verbindungen ("Links") zu anderen Web Sites, auf die direkt oder indirekt verwiesen wird. Alle Angaben können ohne vorherige Ankündigung ergänzt, entfernt oder geändert werden. Alle auf dieser Website genannten Produktnamen, Produktbezeichnungen und Logos sind eingetragene Warenzeichen und Eigentum der jeweiligen Rechteinhaber.
Wichtiger Hinweis zu allen Links
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmem wir keine Haftung für die Inhalte externer Links - für den Inhalt verlinkter Seiten sind ausschließlich die Betreiber verantwortlich.
Design & Programmierung
Manuel Kreuzer. Büro für visuelle Gestaltung
Franz-Stockbauer-Weg 1
94032 Passau
www.mkreuzer.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Unsere Dienstleistungen erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt, es sei denn, von der SAT GmbH wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Vertragspartners der Vertrag vorbehaltlos ausgeführt wird. Sämtliche Vereinbarungen, Nebenabreden und Zusicherungen, die zwischen der SAT GmbH und dem Vertragspartner getroffen werden, bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für die Änderung dieser Schriftformklausel.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Bis zum endgültigen Vertragsabschluss sind unsere Angebote, insbesondere hinsichtlich des Umfangs, der Ausführung, der Preise und Fristen, freibleibend und nicht bindend. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen, einschließlich dieser AGB, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Hierzu genügt die Übermittlung per Telefax oder E-Mail.
3. Leistungsumfang/Vertraulichkeit
Zur Durchführung von Verträgen sind wir berechtigt die erforderlichen Leistungen auch durch Dritte ausführen zu lassen. Die Leistungen der SAT GmbH werden ausschließlich gegenüber dem Auftraggeber erbracht. Sämtliche vertrauliche Informationen, die von den Vertragspartnern übermittelt oder in sonstiger Weise zugänglich gemacht werden, dürfen vom jeweils anderen Vertragspartner nur zur Erfüllung des jeweiligen Vertragszwecks genutzt werden, soweit keine abweichende ausdrückliche schriftliche Vereinbarung besteht. Diese dürfen weder vervielfältigt, verteilt, veröffentlicht noch in sonstiger Form weitergegeben werden, soweit dies nicht notwendig ist, oder die SAT GmbH aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen verpflichtet ist, vertrauliche Informationen an Behörden oder an im Rahmen der Vertragserfüllung beteiligte Dritte weiterzugeben.
Zum Schutz der Arbeitsergebnisse verbleiben alle Urheberrechte und Miturheberrechte der erstellten Gutachten bei der SAT GmbH. Sämtliche Rechte an den im Rahmen der Leistung gewonnenen Daten, insbesondere Messdaten, stehen ausschließlich der SAT GmbH zu. Die Daten dürfen von der SAT GmbH inhaltlich, räumlich und zeitlich uneingeschränkt, ansonsten aber in anonymisierter Form genutzt werden. Der Auftraggeber verzichtet ausdrücklich auf alle ihm ggf. als Urheber oder sonstigem Schutzrechtsinhaber zustehenden Rechte, insbesondere Nutzungs- und Verwertungsrechte, an den vorgenannten Daten. Der Auftraggeber darf im Rahmen des Auftrags gefertigte Arbeitsergebnisse nur nach vollständiger Zahlung der Vergütung für den Zweck verwenden, für den sie vereinbarungsgemäß bestimmt sind. Dem Auftraggeber ist nicht gestattet, die Arbeitsergebnisse zu verändern, zu bearbeiten oder nur auszugsweise zu verwenden. Darüber hinaus ist jede, auch auszugsweise, Veröffentlichung oder Wiedergabe der Arbeitsergebnisse, insbesondere über das Internet oder zu Werbezwecken, sowie jede sonstige Weitergabe an Dritte, nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der SAT GmbH zulässig. Die Nutzung der Firma SAT GmbH zu Werbezwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
4. Datenübermittlung
Sofern die SAT GmbH dem Auftraggeber die Arbeitsergebnisse vereinbarungsgemäß oder auf dessen Verlangen auf elektronischem Weg per E-Mail übermittelt, erkennt dieser an, dass die so versendeten Nachrichten mit oder ohne Zutun von Dritten verloren gehen, verändert oder verfälscht werden können, dass herkömmliche E-Mails nicht gegen den Zugriff von Dritten geschützt sind und die SAT GmbH deshalb für die Vertraulichkeit und Unversehrtheit von E-Mails, einschließlich Anhängen, die den Verantwortungsbereich der SAT GmbH verlassen haben, keinerlei Haftung übernimmt. Ebenso übernimmt die SAT GmbH keinerlei Haftung für mögliche, im Zusammenhang mit der elektronischen Übermittlung von Daten, auftretende Computerviren und hieraus resultierende mögliche technische Schäden beim Auftraggeber.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist zur Erbringung sämtlicher, für die Durchführung der Leistungen der SAT GmbH erforderlichen, Mitwirkungshandlungen verpflichtet. Alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers, seiner Erfüllungsgehilfen oder Dritter sind auf Kosten des Auftraggebers rechtzeitig zu erbringen. Die für die Durchführung der Leistungen notwendigen Daten, Dokumente, Unterlagen und sonstigen Informationen sind der SAT GmbH ebenfalls rechtzeitig auf Kosten des Auftraggebers zur Verfügung zu stellen. Die SAT GmbH ist nicht verpflichtet diese auf deren inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und/oder Brauchbarkeit zu prüfen. Die SAT GmbH übernimmt daher keine Gewähr. Der Auftraggeber hat der SAT GmbH zu allen Bereichen jederzeit Zutritt zu gewähren, in denen die Dienstleistungen erbracht werden sollen. Alle notwendigen Schritte zur Beseitigung oder Behebung jedweder Behinderungen oder Unterbrechungen bei der Ausführung der geforderten Dienstleistungen sind zu ergreifen. Des Weiteren sind für diesen Zeitraum alle notwendigen Maßnahmen für die Sicherheit der Orte und Einrichtungen sicherzustellen. Der Auftraggeber trägt jeglichen Mehraufwand, der infolge verspäteter, unrichtiger oder lückenhafter Informationen oder verspäteter oder nicht ordnungsgemäßer Mitwirkungshandlungen entsteht. Die SAT GmbH ist auch bei Vereinbarungen eines Fest- oder Höchstpreises berechtigt, diesen Mehraufwand zusätzlich abzurechnen.
6. Zahlungsbedingungen
Sämtliche Vergütungen, Kosten und Aufwendungen verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern anwendbar. Reisekosten werden gesondert nach Aufwand in Rechnung gestellt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Wird bei Auftragserteilung kein Festpreis vereinbart, erfolgt die Abrechnung der Leistungen der SAT GmbH nach tatsächlichem Aufwand. Wir sind in diesem Fall berechtigt eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen oder eine Teilrechnung entsprechend den erbrachten Leistungen zu stellen. Alle Rechnungsbeträge sind innerhalb der vereinbarten Zeit ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Zahlungen sind unter Angabe der Rechnungsnummer auf eines der angegebenen Bankkonten zu leisten. Ist der Auftraggeber mit der Begleichung der Rechnung trotz angemessener Nachfristsetzung in Verzug, so kann die SAT GmbH vom Vertrag zurücktreten, Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen und die weitere Ausführung der vertraglichen Leistungen verweigern. Beanstandungen von Rechnungen sind uns innerhalb von zwei Wochen, nach Empfang der Rechnung, schriftlich geltend zu machen. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Das gilt nicht für Ansprüche, die aus Mängeln der gegenständlichen Lieferung bestehen. Hier bleiben die vertraglichen bzw. gesetzlichen Rechte zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung unberührt.
Die SAT GmbH ist berechtigt, Zahlungen vom Auftraggeber zu verlangen
7. Kosten nicht durchgeführter Aufträge
Wird die SAT GmbH aus nicht von ihr zu vertretenden Gründen, einschließlich bei Verletzung der Mitwirkungspflicht des Auftraggebers, oder in Fällen höherer Gewalt, teilweise oder vollständig an der Durchführung der Dienstleistungen gehindert, ist die SAT GmbH berechtigt, Zahlungen aller entstandenen und nicht zurückerstattungsfähigen Kosten, sowie den bereits erbrachten Teil der Dienstleistungen entsprechend vereinbarten Vergütung, vom Auftraggeber zu verlangen.
Im Falle, nicht vorliegender Gewährleistungsarbeiten, wird bei Aufträgen zur Reparatur und Fehlersuche der entstandene und zu belegende Aufwand dem Auftraggeber in Rechnung gestellt, wenn der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln und der Technik nicht festgestellt werden konnte, oder der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde.
8. Termine/Gewährleistung
Die vertraglich vereinbarten Leistungsfristen und Termine beruhen auf Erfahrungen und Schätzungen des Arbeitsumfangs aufgrund der Angaben des Auftraggebers.
Werden zur Einhaltung von Fristen oder Terminen Mitwirkungshandlungen des Kunden nicht rechtzeitig von diesem vorgenommen, verlängern oder verschieben sich die Fristen automatisch ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers. Dies gilt nicht, wenn die SAT GmbH die Verzögerung zu vertreten hat. Rechtzeitige Einhaltung der Frist setzt voraus, dass Lieferanten oder Kooperationspartner ihrerseits eingegangene Verpflichtungen erfüllen. Verzögerungen aufgrund der Wetterlage, Ereignisse höherer Gewalt und Ereignissen, die uns die Leistung nicht nur vorübergehend erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen etc., berechtigen die jeweils betroffene Partei, die Erfüllung ihrer Leistungspflichten um die Dauer der Behinderung um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Die Vertragspartner werden sich gegenseitig unverzüglich über Eintritt, Dauer und alle weiteren für das Leistungsverhältnis wichtigen Umstände, informieren. Die Leistungen der SAT GmbH werden nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und unter Beachtung der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Vorschriften erbracht. Die Gewährleistungsansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.
9. Haftung
Unsere Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der Verzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Wir haften nicht für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen. Sofern der Verzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist der Schadensersatzanspruch des Kunden auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Dies gilt auch, wenn der von uns zu vertretende Verzug auf der schuldhaften Verletzung einer unserer wesentlichen Vertragspflichten beruht.
Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit wir den Schaden leicht fahrlässig verursacht haben. Dies gilt auch für mittelbare und unmittelbare Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn und Einnahmeausfall.
Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach §§ 475 Abs. 1, 651, 437 Abs. 1 Nr. 2 BGB, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadenersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Soweit die Haftung von SAT GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
Bei schriftlich eingereichter, berechtigter und fristgemäßer Mängelrüge leistet die SAT GmbH nach Wahl Nachbesserung. Dazu hat uns der Kunde nach Verständigung die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, andernfalls ist die SAT GmbH für die Haftung der daraus entstehenden Folgen befreit.
Der Kunde kann nach Fehlschlagen der Nacherfüllung, nach Setzen einer angemessenen Nachfrist, ungestört etwaiger Schadensersatzansprüche gem. unseren AGB vom Vertrag zurücktreten und die Vergütung mindern. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache sofern dies nicht auf Arglist beruht.
Die Vereinbarung von Vertragsstrafen wird von der SAT GmbH abgelehnt.
Schadenersatzansprüche des Kunden, aus welchem Rechtsgrund auch immer, verjähren innerhalb von 12 Monaten. Hierbei gelten die gesetzlichen Fristen.
10. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung, der aus der Geschäftsverbindung entstandenen Gesamtverbindlichkeiten, einschließlich etwaiger Nebenforderungen Eigentum der SAT GmbH. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die wir gegenüber dem Vertragspartner im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstiger Leistungen erwerben. Letzteres gilt nicht, wenn Reparaturen durch die SAT GmbH unzumutbar verzögert werden oder fehlgeschlagen sind. Bis zur Erfüllung der vorgenannten Ansprüche dürfen die Gegenstände nicht weiterveräußert, vermietet, verliehen bzw. verschenkt, nicht sicherungsübereignet bzw. verpfändet oder auch nicht bei Dritten zur Reparatur gegeben werden.
Im Falle einer abweichenden ausdrücklichen Genehmigung durch die SAT GmbH tritt der Vertragspartner alle entstehenden Forderungen bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die SAT GmbH ab. Für diesen Fall wird der Vertragspartner ermächtigt, die der SAT GmbH abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Vertragspartner seinen Zahlungspflichten nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter muss der Vertragspartner auf das Eigentum der SAT GmbH hinweisen und die SAT GmbH unverzüglich schriftlich benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der SAT GmbH die im Zusammenhang mit der Durchsetzung derer Eigentumsrechte entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Vertragspartner. Bei Pflichtverletzungen des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die SAT GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die gelieferten Gegenstände zurück zu verlangen. Kosten für die Demontage und Abholung und technische Veränderungen, die z. B. durch die Montage von Gegenständen bedingt waren oder auf Wunsch des Vertragspartners erfolgt sind, trägt der Vertragspartner. Bis zum Eigentumsübergang hat der Vertragspartner die Gegenstände zu warten und angemessen zum Neuwert gegen Brand, Diebstahl und die sonst üblichen Risiken zu versichern. Wird die von der SAT GmbH gelieferte Vorbehaltsware mit in fremden Eigentum stehender Ware verarbeitet oder verbunden, steht der SAT GmbH das Eigentum an der neuen Sache zu dem Bruchteil zu, der dem Rechnungswert unserer Ware im Verhältnis zum Wert der neuen Sache zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung entspricht.
11. Schlussbestimmungen
Soweit einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein sollten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die entsprechende unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die üblicherweise dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der SAT GmbH. Diese ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand oder anderen gesetzlich zulässigen Gerichtsständen zu verklagen. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des UN-Kaufrechts.
Steuerungs- & Automatisierungs- Technik GmbH